Giftmüll aus Australien darf vorerst nicht in NRW verbrannt
Quelle: ad-hoc-news.de
Die Bezirksregierungen Düsseldorf, Köln und Münster haben die Widersprüche gegen das Importverbot von Giftmüll aus Australien zurückgewiesen. «Aus meiner Sicht und nach Einschätzung unserer Fachleute waren die von den Rechtsanwälten der Firma vorgetragenen Argumente nicht geeignet, unsere ablehnende Position zu erschüttern», sagte Umweltminister Eckhard Uhlenberg (CDU) am Freitag in Düsseldorf zur Begründung dieser Entscheidung.
Nach der Ablehnung durch die Bezirksregierungen kann die australische Firma, die den Müll zur Verbrennung nach NRW transportieren wollte, nun vor den Verwaltungsgerichten klagen.
n Abstimmung mit dem Umweltministerium hatten die Bezirksregierungen die Importgenehmigungen im Juni 2007 versagt, «da die australische Regierung entgegen internationalem Recht nicht überzeugend nachweisen konnte, dass Australien als bedeutender Industriestaat nicht selbst in der Lage ist, eigene Entsorgungskapazitäten für diese Abfälle vorzuhalten», wie der Minister sagte.
Mit dem strittigenTransport sollen rund 10 000 Tonnen hochgiftiger Sondermüll von einem australischen Chemiekonzern zu Verbrennungsanlagen in Herten, Dormagen und Leverkusen gebracht werden.
Das Transportgut, Hexachlor-Benzol (HCB), gehört nach Angaben des Bundes für Umwelt und Naturschutz Deutschland zu den sogenannten dirty dozen - zwölf besonders gefährlichen Giftstoffen, die weltweit verboten wurden.
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